Instandhaltungskosten im Mehrfamilienhaus: Verteilung der Verantwortlichkeiten in Leverkusen
In Leverkusener Mehrfamilienhäusern mit Wohnungseigentum tauchen häufig Fragen zur Kostenverteilung bei Instandhaltungsmaßnahmen auf. Welche Reparaturen fallen in den Verantwortungsbereich der Gemeinschaft und welche müssen Einzeleigentümer selbst tragen?
Gemeinschaftseigentum: Definition und Umfang
Als Gemeinschaftseigentum gelten alle Bestandteile eines Gebäudes, die von mehreren Eigentümern gemeinsam genutzt werden. Dazu zählen in Leverkusen typischerweise:
- Gebäudehülle einschließlich Dachkonstruktion und Außenmauern
- Gemeinschaftlich genutzte Bereiche wie Eingangshallen und Treppenhäuser
- Zentrale Versorgungseinrichtungen, beispielsweise Heizungsanlagen
Finanzierung von Reparaturen am Gemeinschaftseigentum
Die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums obliegt der Eigentümergemeinschaft. In Leverkusen werden diese Kosten üblicherweise durch die monatlichen Hausgeldzahlungen der einzelnen Eigentümer gedeckt.
Abgrenzung: Reparaturen im Sondereigentum
Die Wohnungsinnenräume fallen unter das Sondereigentum. Für Schäden an Bodenbelägen, Fensterscheiben oder Sanitäreinrichtungen muss der jeweilige Wohnungseigentümer selbst aufkommen.
Fazit
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) bietet klare Richtlinien zur Kostenverteilung bei Reparaturen. Leverkusener Wohnungseigentümer sollten die Beschlüsse ihrer Eigentümerversammlung aufmerksam verfolgen, um über anstehende Instandhaltungsmaßnahmen und damit verbundene Kosten informiert zu bleiben.
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