Leverkusens Immobilienbesitzer und das neue Energiegesetz: Wichtige Änderungen ab 2024

Das ab 2024 geltende Gebäudeenergiegesetz (GEG) bringt für Immobilienbesitzer in Leverkusen und Umgebung bedeutende Veränderungen mit sich. Es setzt neue Maßstäbe für den Klimaschutz im Gebäudesektor und betrifft Eigentümer bei Neubauten, Heizungsmodernisierungen und Sanierungen. Welche konkreten Anforderungen stellt das Gesetz und welche Möglichkeiten zur Unterstützung gibt es?

Neubauten müssen überwiegend erneuerbar heizen

Für Neubauprojekte in Leverkusen gilt künftig: Die Heizungsanlage muss zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Vorgabe erfüllen beispielsweise Wärmepumpen, Holzheizungen oder Fernwärmeanschlüsse. Konventionelle Gas- oder Ölheizungen sind nur noch in Sonderfällen erlaubt, etwa als Teil von Hybridlösungen mit Solarunterstützung.

Altbauten: Pflicht zum Austausch veralteter Heizsysteme

Besitzer von Bestandsimmobilien in Leverkusen müssen Heizungen, die über 30 Jahre alt sind und bestimmte technische Merkmale aufweisen, ersetzen. Allerdings gibt es Übergangsregelungen und Ausnahmen, etwa für Senioren oder bei unverhältnismäßigem finanziellem Aufwand. Hausbesitzer sollten die Relevanz für ihre Heizungsanlage überprüfen lassen.

Finanzielle Anreize für umweltfreundliche Technologien

Zur Unterstützung der Gesetzesanforderungen wurden umfassende Förderprogramme aufgelegt. Leverkusener Eigentümer können beim Umstieg auf eine klimaschonende Heizung Zuschüsse von bis zu 70% erhalten. Auch energetische Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung, Fenstertausch oder intelligente Steuerungssysteme werden finanziell bezuschusst.

Strukturierte Modernisierungsplanung empfohlen

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ermöglicht Leverkusener Hausbesitzern eine systematische Planung langfristiger Modernisierungen. Dieser geförderte Plan hilft dabei, technische, finanzielle und rechtliche Aspekte optimal zu koordinieren.

Fazit

Das GEG wird den Immobilienmarkt in Leverkusen nachhaltig beeinflussen. Für Eigentümer ist es ratsam, sich jetzt zu informieren, eine individuelle Bestandsaufnahme durchführen zu lassen und Fördermöglichkeiten sowie Wertsteigerungspotenziale zu nutzen. Frühzeitige Planung sichert Handlungsspielräume und maximiert die Vorteile staatlicher Unterstützung.

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