Baustellenlärm in Leverkusen: Welche Regeln gelten für Anwohner?

Bauprojekte in der Nachbarschaft können für Anwohner in Leverkusen zu einer echten Belastungsprobe werden. Doch nicht jede Lärmbelästigung ist unzulässig, und nicht jede Störung muss hingenommen werden. Es ist wichtig, dass Immobilienbesitzer ihre Rechte kennen und wissen, welche Möglichkeiten ihnen bei anhaltenden Lärmbelästigungen zur Verfügung stehen.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Grundsätzlich sind Bauarbeiten erlaubt, sofern sie genehmigt wurden und innerhalb der gesetzlich festgelegten Arbeitszeiten durchgeführt werden. In Leverkusens Wohngebieten gelten üblicherweise Ruhezeiten von 20 Uhr abends bis 7 Uhr morgens an Werktagen, sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen. Während dieser Zeiten sind lärmintensive Tätigkeiten untersagt.

Grenzen der Zumutbarkeit

Eine unzumutbare Situation kann entstehen, wenn die Lärmentwicklung über einen längeren Zeitraum deutlich über dem in Leverkusen üblichen Niveau liegt oder wenn gesetzliche Grenzwerte überschritten werden. Dies trifft insbesondere zu bei nächtlichen Ruhestörungen, kontinuierlichen Lärmquellen oder wenn die Gesundheit der Anwohner gefährdet wird.

Handlungsmöglichkeiten für Betroffene

Als erste Maßnahme empfiehlt sich stets ein direktes Gespräch mit dem Bauherrn oder der ausführenden Firma. Bleibt dies erfolglos, kann das Ordnungsamt in Leverkusen kontaktiert werden. In besonders gravierenden Fällen könnte auch eine Unterlassungsklage in Erwägung gezogen werden.

Fazit

Baulärm ist in einer wachsenden Stadt wie Leverkusen oft unvermeidbar – allerdings nur im gesetzlich zulässigen Rahmen. Immobilienbesitzer sollten ihre Rechte kennen, aber auch auf ein konstruktives Miteinander setzen. Frühzeitige Kommunikation kann viele Konflikte im Keim ersticken und das nachbarschaftliche Klima positiv beeinflussen.

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